Amalgam
Fragen-Amalgam

Ist Amalgam wirklich unbedenklich?

Amalgam wird in Europa seit dem 16. Jahrhundert als Füllmittel für kariöse Zähne verwendet. Als Amalgam bezeichnet man eine 1:1 Mischung aus flüssigem Quecksilber und einer Kombination verschiedener Metallpulver (=Feilung), die eine nichtmetallische Verbindung eingehen. Die Feilung besteht zu 40 - 70% aus Silber, zu 24-29% aus Zinn, zu 6-29% aus Kupfer und zu 0,2-18% aus Zink. In die Feilung werden nochmals bis zu 1,5-3% Quecksilber hinzugefügt.

Eine einzige Amalgamfüllung wiegt je nach Größe ca. 0,8 bis 1,6 Gramm. Bei einer durchschnittlichen Anzahl von 10-12 Füllungen pro Patient macht dies also 4-10 Gramm Quecksilber pro Patient.

Die Vorteile von Amalgam sind:

Es ist leicht zu verarbeiten, relativ unempfindlich gegenüber Feuchtigkeit, kostengünstig und auf Grund seiner mechanischen Eigenschaften relativ lange haltbar.

Nachteile von Amalgam:

Durch das Kauen sowie durch Säuren aus Nahrungsmitteln können sich nach und nach Bestandteile aus der Amalgamfüllung herauslösen. Beim Legen und Entfernen von Amalgam werden Quecksilberdämpfe frei, die nachgewiesenermaßen giftig sind. Es ist auch ästhetisch wenig ansprechend.

Die erste Kontroverse um Amalgamfüllungen wurde im 19. Jahrhundert von der American Society of Dental Surgeons geführt, die alle Mitglieder ausschloss, die Amalgam verwendeten. So stammt auch der Begriff „Quacksalber“ aus dieser Zeit und leitet sich von Quecksilber ab. Im Gegensatz dazu setzte sich die 1859 gegründete American Dental Association für die Verwendung von Amalgam ein.

Amalgambefürworter wenden auch heutzutage noch ein, Quecksilber würde nicht aus den Füllungen herausgelöst, aus Füllungen herausgelöstes Quecksilber könne nicht aufgenommen werden, Quecksilber würde, wenn es aufgenommen würde, wieder ausgeschieden, da es nach einiger Zeit im Blut nicht mehr nachweisbar ist. Weiters wird eingeworfen, die Quelle für feststellbare Quecksilberbelastungen sei nicht in den Amalgamfüllungen, sondern in der Umwelt und Nahrung zu suchen.

Amalgamgegner halten dem entgegen, dass bereits in der Mundhöhle vorhandene Bakterien in der Lage sind, Quecksilber aus Amalgamfüllungen in eine resorbierbare Form umzuwandeln, dass Quecksilber in der Lage ist, die Fruchtbarkeit zu beeinträchtigen, die Plazentaschranke zu überwinden und sich im Foetus anzureichern.

Neben einigen sehr unspezifischen Symptomen wie Müdigkeit, Infektanfälligkeit, Haarausfall, Konzentrationsstörungen, Schwindel, Kopfschmerzen, Stimmungsschwankungen, Depressionen werden auch Heuschnupfen, Asthma, Mb. Alzheimer, Multiple Sklerose, Mb. Parkinson, Fibromyalgie und chronisches Erschöpfungssyndrom mit einer Quecksilberbelastung in Zusammenhang gebracht.

Die WHO empfiehlt, bei Schwangeren und Kleinkindern kein Amalgam zu verwenden. Eine Empfehlung, Amalgam generell nicht zu verwenden, hat sie aber nicht abgegeben.

In der Sowjetunion ist Amalgam seit 1975 verboten, in Japan seit 1982, ebenso in Schweden. Der damals größte deutsche Amalgamhersteller, die Degussa hat 1993 die eigene Amalgamproduktion eingestellt, 1994 folgten die Firmen Heraeus und Procter & Gamble.

1996 führte der Arbeitskreis für Umweltanalytik der Universität Tübingen unter der Leitung von Prof. Krauß eine Speicheltest-studie an 17 500 Probanden durch. Dabei wurde die Quecksilberkonzentration im Speichel in Ruhe und nach 10 min Kaugummi kauen gemessen. Dabei fanden sich bei 30% der Personen Quecksilberwerte im Speichel, die den WHO-Grenzwert für die tägliche Quecksilberaufnahme überschritten. Weiters zeigte sich eine enge Korrelation zwischen der Anzahl der Amalgamfüllungen und der Konzentration von Quecksilber im Speichel.

Was die unzähligen Studien, die zum Thema Amalgam veröffentlich wurden, angeht so halten sich die Studien der Befürworter mit jenen der Gegner ungefähr die Waage. Ob sich daraus eine Unbedenklichkeit des Werkstoffes Amalgam ableiten lässt, sei dahingestellt. Aber auch den Kunststofffüllungen als kostengünstigster Amalgamersatz kann keine uneingeschränkte Unbedenklichkeit ausgestellt werden, da auch hier individuelle Unverträglichkeiten beschrieben sind, wenngleich die oft angeführte Randspaltenbildung bei korrekter Verarbeitung der heute erhältlichen Materialien kein Problem mehr darstellt.

Wie kontroversiell das Thema Amalgam ist, zeigt alleine schon die Tatsache, dass sich im Internet ca. 550 000 deutschsprachige Seiten zum Suchbegriff Amalgam sowie ca. 8500 Studien finden lassen.

Zahnärzte sind in Österreich per Verordnung verpflichtet, die Behandlungsstühle mit Amalgamabscheidern auszustatten, der die Abwässer von Zahnbehandlungen mit einem Mindestwirkungsgrad von 95% von Amalgamresten befreit, da befürchtet wurde, dass Amalgam, dessen Verwendung im Mund nach wie vor als unbedenklich gilt, über die Abwässer die Umwelt belasten könne.

Die EG-Sicherheitsdatenblätter schreiben bei Amalgamabfällen eine Entsorgung auf speziellen Giftmülldeponien bzw. das Recycling durch entsprechende Spezialfirmen vor. Auch Zahnärzte müssen bis spätestens drei Monate nach Praxiseröffnung bei dem zuständigen Amt der Landesregierung per Selbstanzeige den Anfall von gefährlichem Abfall, wie er aus der Amalgamverarbeitung entsteht, melden. Weiters sind sie verpflichtet, für die Entsorgung dieses Giftmülls eigens dafür konzessionierte Unternehmen zu beauftragen, die Entsorgung dieser gefährlichen Abfälle mittels Begleitschein zu dokumentieren und für mindestens sieben Jahre aufzubewahren.


Das EU-Parlament hat 2006 eine Empfehlung beschlossen, in der geplant war, bis Ende 2007 Amalgam als Füllungsmaterial zu verbieten. Dies wurde dann doch nicht realisiert.

Das größte Problem scheinen dabei die Kosten zu sein. So wird geschätzt, dass sich in Österreich alleine bei den neu angefertigten Füllungen die Kosten für die Verwendung von Kunststoff statt Amalgam mit ca. 65 Mio. Euro zu Buche schlagen würden. Die Kosten für die Sanierung der Altlasten sind hierbei noch nicht berücksichtigt. Dies dürfte auch der Hauptgrund sein, warum sich dieses Füllungsmaterial entgegen aller Bedenken so lange halten konnte.

Angesichts der Tatsache, dass die Verarbeitung von Amalgam also nach wie vor sehr umstritten ist, haben wir uns in unserer Ordination von Beginn an dazu entschlossen, keine Füllungen aus Amalgam zu legen.

Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass seit Juli 2018 aufgrund einer neuen Vorschrift der Europäischen Union Amalgam nicht mehr als Zahnfüllungsmaterial bei Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren sowie bei schwangeren und stillenden Frauen verwendet werden darf.

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